Willkommen

Aufgrund der demografischen Entwicklung leben in Deutschland immer mehr ältere Menschen, die, durch altersbedingte Erkrankungen wie Demenz, ihren Alltag allein nur schwer meistern können.

Auch die Zahl der psychisch Erkrankten, der Depressionen und Suchterkrankungen steigt bei uns zusehens an.
Leider sind heute oft auch schon viele jüngere Menschen durch die Anforderungen der Gesellschaft überfordert.

Als gesetzlicher Betreuer biete ich Beratung, Unterstützung und Begleitung genau für diese Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Mein individuelles Förder- und Unterstützungsmanagement zielt auch in kurzfristigen Notlagen darauf ab, die Betroffenen zu befähigen, ihren Alltag wieder selbst zu gestalten und ohne Betreuer leben zu können.

Was ist ein Berufsbetreuer?

Ein Berufsbetreuer ist jemand, der Betreuungen gemäß § 1896 ff. BGB im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt.

Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern um eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat.

Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwälte beruflich in diesem Bereich tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger, auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt.

Was ist gesetzliche Betreuung?

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird.
Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 BGB).

Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.

Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Von seiner Vertretungsbefugnis erfasst werden aber nur die Handlungen innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises.

Diese sind zumeist Gesundheitssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Pflegeinrichtungen, Vermögenssorge bis hin zu Wohnungsfragen.

Wer braucht gesetzliche Betreuung?

Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§ 1896 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Die Einrichtung einer Betreuung kann vom Betroffenen selbst, von Angehörigen oder von Einrichtungen wie Krankenhaus oder Pflegediensten angeregt bzw. beantragt werden.

Hilfe im Alltag

Zunehmend gibt es Situationen im Alltag bei denen Formalitäten und Bürokratie eine Rolle spielen und Hilfebedarf entsteht. 

Im Zusammenspiel mit Behörden, Krankenkassen, Jobcenter, Rente, Banken gibt es viele Fragestellungen und Regeln.

Auch ohne die Einrichtung einer formalen rechtlichen Betreuung kann hierbei ein Betreuer in Form von Assistenzleistungen nach dem Bundesteilhabegesetz oder über eine Vorsorgevollmacht helfen.

Rufen Sie uns bei Fragen zum Thema rechtliche Betreuungen gern an: 07633 820 99 29

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